Studiengebühren
Die Studiengebühren sind an der jeweiligen Stammuniversität zu entrichten. Studierende, die das obligatorische Auslandssemester im Rahmen des Masterstudiums absolvieren, müssen an der Mobilitätshochschule keine Studiengebühren entrichten, sofern sie alle erforderlichen Gebühren an ihrer Stammuniversität gezahlt haben.
Administrative Gebühren können je nach Partnerhochschule variieren und sind auch während des Auslandssemesters zu entrichten.
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Heidelberg |
Stipendien
Das Konsortium bietet keine Stipendien für das gesamte Masterstudium an. Die von Ihnen gewählte Hochschule bietet möglicherweise finanzielle Unterstützung durch Stipendienprogramme (z.B. Erasmus+, etc.) für Ihr verpflichtendes Auslandssemester. Ihre jeweilige Kontaktperson wird Sie zum Zeitpunkt der Zulassung zum Masterstudium darüber informieren.
Allgemeine Informationen über Stipendien finden Sie auf den folgenden Websites:
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Lebenshaltungskosten
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